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Verbot von T8 Leuchtstoffröhren?
Leuchtstoffröhren werden schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Die Leuchtmittel sollen durch effizientere LED-Leuchtmittel ersetzt werden.

Werden alle Leuchtstoffröhren verboten?
Um genau zu sein werden keine Leuchtmittel “verboten”, erreichen jedoch die Leuchtmittel nicht die geforderte Lichtausbeute (Lumen pro Watt) dürfen diese nicht mehr produziert werden.
Im Dezember 2018 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf verschärfte Energieeffizienzanforderungen verständigt. Nach den am 25. Dezember 2019 in Kraft getretenen Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte dürfen künftig keine ineffizienten Leuchtmittel mehr in den Verkehr gebracht werden.
Durch die Regelung EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852 sind bereit seit dem 1.1.2019 Hochdruck-Quecksilberdampflampen vom Markt genommen worden.
Seit dem 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Ab dem 1. September 2023 greift die Regelung von Leuchtstofflampen auch für die T8-Leuchtstoffröhren in den Größen 600mm, 1.200mm und 1.500mm.
Muss ich bereits eingebaute Leuchtstoffröhren austauschen?
Nein. Bereits genutzte Leuchtstoffröhren müssen nicht ausgetauscht werden. Sobald diese nicht mehr funktionieren ist es sinnvoll diese durch neue LED-Leuchten zu ersetzen. Leuchtstoffröhren müssen als Sondermüll entsorgt werden – keinesfalls im Altglascontainer oder Restmüll. Es ist auch möglich bei städtischen Entsorger die Röhren kostenfrei zu entsorgen.
Autor: Alexander Sommer, 24.05.2021